Wie man Bürgervermögen kappt: BBBTV 13.11.2014

  • Kappungsgrenze: Wie man Bürgervermögen kappt.
  • Anspruchsermittlung: Wie man Ansprüche klein rechnet.
  • ABB: Wie man Bürgerbewegung organisiert.

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage von Blankenfelde-Mahlow gegen die Überfliegung abgewiesen. Bekommen die Betroffenen wenigstens den „besten Schallschutz der Welt“? Das erfahren Sie unter Anderem in dieser Sendung.

Rechtsstaatliches Handeln muss wieder hergestellt werden

In den Verfahren zur Anspruchsermittlung für Schallschutz am BER hat sich eine Praxis entwickelt, die jedem rechtsstaatllichen Handeln widerspricht. Selbst Abgeordnete sehen das inzwischen so.

Peter Schulz, Geschäftsführer des Eigenheimer Verbandes hat dazu Fragen gestellt, die einer dringenden Antwort bedürfen.

Helfen Sie mit. Stellen Sie diese Fragen Ihren Abgeordneten im Wahlkreis.

KEV zu ASE Fragen eines betroffenen Bürgers

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6 Gedanken zu „Wie man Bürgervermögen kappt: BBBTV 13.11.2014

  1. Werter Zuschauer, hallo BBB TV Team!
    Aufrichtigen Dank für diese Beiträge!
    Bitter aber wahr diese Wahrheiten!! Rechtsstaatlichkeit muß her! In Vorgesprächen zu diesen Beiträgen ist noch vieles Andere mehr deutlich geworden, wie zB.wie ist der Geldfluß für das Bezahlen der ausführenden Firmen?.Der unrechtmäßige Ablauf der FBB, impliziert, dass der Betroffene in Vorkasse gehen muß! Woher soll dieses Geld kommen? Ausdem Sparstrumpf? Was sagen die Hausbanken dazu? Der Bürger ist Kreditgeber für die FBB!!! Muß das Grundbuch belastet werden!? Die Frist für den Schallschutz an der „Südbahn“war der 30.09.2014! Im Frühjahr will der GF Mehdorn fliegen lassen. Wie soll das gehen? Sie können mich anmailen, wenn Sie Rat dazu haben möchten.gf.eigenheimer@yahoo.de. Wir haben mal gelernt, dass das eigene Leben, die Gesundheit das wertvollste ist was wir besitzen! Nee, in diesem Fall überhaupt nicht! Das Wertfollste hier ist die Nicht- Unterschrift, unterschreiben Sie in gar keinem Fall, vor allem auch keine Verzichtserklärung! Ich kämpfe dafür, dass das alles vor dem neuen Sonderausschuß BER im Landtag öffentlich landesweit auf den Tisch kommt. Rechtsstaatliche Prinzipien müssen wieder hergestellt, werden. Die Landesregierung, das Infrastrukturministerium, muß wie am Fraport hier der behördliche, die Aufsichtsbehörde,Realisierer gegenüber der FBB und Partner vor allem des Bürgers sein. Ansonsten muß in jedem Fall der Bürger wieder klagen über den zivilrechtlichen Weg und nicht über das Verwaltungsrecht! Bitte unterschreiben Sie nie den Bauvertrag/Auftrag zur „Umsetzung“ des Schallschutzes an Ihrem Eigenheim! Der Verursacher, die FBB ist hier in der Pflicht. keiner kann Sie zwingen! Haben Sie Mut!
    Peter Schulz; auch betroffener Bürger und Geschäftsführer des Eigenheimerverbandes im Land Brandenburg

  2. Echt ein lustiger Beitrag!
    Total die Frechheit wenn man 71.000€ bekommt und sich mit der Häfte des Geldes einen hervorragenden Schallschutz einbauen lassen kann von dem Leute die an Bahnstrecken wohnen noch lange träumen dürfen. Vom restlichen Geld kann man dann noch machen was man will. Also du würde ich mich auch aufregen^^

    Die Entschädigung zu niedrig? Da solltet Ihr mal die 2.FlugLSV §5 Absatz4 lesen.

    Ach einen kleinen Tipp an den 2. Eigentümer: Da es sich um Dämmungen von Innen handelt würde ich auch Innen messen, dann stimmen die Maße auch.

    Eigentümer verantwortlich für Baufirmen? Ja und? Ist üblich so! Da können sich die Eigentümer am BER sogar noch glücklich schätzen. In anderen Schallschutzprojekten bekommen die Eigentümer ein unbepreistes Leistungsverzeichnis und müssen sich damit 3 Angebote bei verschiedenen Baufirmen einholen und anschließend den wirtschaftlichsten beauftragen. Die Angebotseinholung entfällt hier komplett für die Eigentümer.

    Also beim nächsten mal vorher recherchieren und dann berichten.

  3. Wer an Bahntrassen oder Autobahnen wohnt, hat tatsächlich ein großes Problem. Und diese Leute haben mein Mitgefühl, genau wie die vom BER Geschädigten. Dem gesamten Problem der Verlärmung wird seitens der Politik viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der Grund ist: Es kostet Geld.
    Damit sind wir beim BER. Ca. 17 Millionen € kostet der missratene Bau jeden Monat. Die 6 Milliarden Grenze für die Gesamtkosten ist erreicht. Da bleibt kein Geld für einen Schallschutz, der seinen Namen verdient.

    70.000 € sind für jeden Normalbürger eine sehr hohe Summe. Andererseits muss man auch verstehen, dass in dem von uns berichteten Fall die Familie ca. 384.000 € investiert hat. Als sie das taten, wussten sie nicht, dass sie überflogen werden. Die Gemeinde Schönefeld hatte das Land als Bauland verkauft.
    Wenn Sie unseren Beitrag aufmerksam verfolgt haben, dann wissen Sie, dass selbst der Flughafen für die Sanierung 110.000 € ansetzt. Das machen die bestimmt nicht, weil sie so großzügig sind. Wenn die Betroffenen nun 70.000 € Entschädigung erhalten, fehlen für die Sanierung 40.000 €. Woher soll das Geld kommen? Man könnte es aus eigener Tasche bezahlen. Aber: Versuchen Sie mal als Rentner bei einer Bank 40.000 € zu bekommen. Das ist in den meisten Fällen aussichtslos. Ganz abgesehen davon halte ich es für völlig unzumutbar, von Menschen eine private Beteiligung zu verlangen, wenn sie von Dritten geschädigt werden.

    Unser Beitrag beschäftigte sich noch mit einem anderen Problem, das Sie nicht erwähnt haben. Damit der Flughafen noch mehr Geld spart, werden die Immobilienwerte mit einer sogenannten schallschutzbezogenen Wertermittlung herunter gerechnet. Das ist schlicht ungesetzlich, denn wie Immobilienwerte zu ermitteln sind ist klar geregelt. Das Wort „schallschutzbezogene Wertermittlung“ exisitiert aus juristischer Sicht nicht.

    Übrigens hat der Flughafen seinerzeit, als der Planfeststellungsbeschluss vor Gericht verhandelt wurde auf die Frage des Richters, ob man denn alle Anwohner schützen könne geantwortet: Ja, das könne man ohne Abstriche. Nun stellt sich heraus, dass man es offenbar doch nicht kann.

    Zu unserem zweiten Beitrag:
    Ich habe mir die Unterlagen des Flughafens genau angesehen.Dort taucht ausschließlich das Wort „Außenwanddämmung“ auf. Fachlich ist eine Außenwanddämmung klar definiert als eine Dämmung von außen, im Gegensatz zu einer Innenwanddämmung.

    Auch hier gilt nach meiner bescheidenen Meinung das Verursacher Prinzip. Wer einen anderen verlärmt, der muss für den Schallschutz aufkommen. Interessant wird es, wenn man weiß, dass zum Beispiel an den Flughäfen Frankfurt, Amsterdam und Wien für den Schallschutz Regierungsbehörden zuständig sind. Das können Sie im Internet nachlesen. Nur in Berlin überlässt man den Schallschutz einem Beteiligten (BER), der per se nicht für Recht sorgen wird, weil er die Aufgabe hat, Geld zu verdienen. Das wäre in etwa so, als ob man den Porsche Fahrer mit der Geschwindigkeitsmessung beauftragte. (Gilt natürlich nicht für jeden Porsche Fahrer.)

    Offenbar kennen Sie einen Fall oder sind selbst betroffen, bei dem die Verlärmung durch eine Bahntrasse verursacht wird. Um zum Ausgangspunkt zu kommen: Hier gibt es ebenfalls erhebliche Defizite. Man kann aber in einem kurzen Beitrag von ca. 6 Minuten nicht alle Aspekte der Verlärmung erfassen. Deshalb haben wir uns auf den Flughafen konzentriert. Ich denke, das ist legitim.

    Klaus Dornath
    Sendeleitung BBB TV

  4. Die 110.000€ die vom Flughafen veranschlagt werden entstehen ja auch nur durch das irrwitzige Schutzziel welches eingehalten werden muss. Ein normal üblicher Schallschutz könnte mit der Hälfte des Geldes erreicht werden.
    Nun bekommen die Anwohner schon diese Luxusvariante und beklagen sich anschließend über die ganzen Arbeiten die ausgeführt werden sollen.

    Als der Planfeststellungsbeschluss verhandelt wurde waren die jetzt anzusetzenden Pegel gar nicht ab zu sehen und erst recht nicht die Auswirkungen. Nach 6×55 hätten bestimmt alle geschützt werden können.

    Ja Sie haben recht es handelt sich um eine Dämmung der Außenwand, nur werden diese Dämmungen üblicherweise von Innen ausgeführt. Schalldämmungen von Außen wie man es von Wärmedämmungen kennt gibt es aktuell nicht auf dem Markt.
    Aber vielleicht gab es ja in Ihrem Fall eine Sonderlösung, dieses kann ich ja schlecht beurteilen, da ich die Unterlagen nicht kenne. Dann müsste selbstverständlich die komplette Fassade angefasst werden und nicht nur ein Teil.

  5. Zwar ist hier nicht der Platz, um die ganze Geschichte der Lügen und Betrügereien des Flughafens aufzurollen, aber eine kurze Bemerkung zum Schallschutz 6 x 55 sei noch gestattet:

    Das Tagschutzziel 0 x 55 dB Überschreitung hat der Flughafen selbst beantragt und genehmigt bekommen. Die von ihm dafür zu Grunde gelegten Lärmpegel hat er bewusst oder aus Unkenntnis zu niedrig angesetzt. Vermutlich wäre bei realen Lärmpegeln und Überschreitung der Grenze von 0 x 55 dB der Standort von den Gerichten nicht genehmigt worden.

    Als sich herausstellte, dass die Lärmpegel wesentlich höher sind, als zu Anfang dargestellt, hat man sich auf die fadenscheinige Überlegung versteift, dass eine Überschreitung von 0,5 Mal pro Tag ebenfalls Null wäre, denn man könne 0,5 mathematisch auf Null runden. 0,5 Mal pro Tag ergibt bei der zugrunde gelegten Anzahl der Flüge eine Durchschnittszahl von 6. Damit war 6 x 55 dB geboren. Anders ausgedrückt: Auch wenn man 6 Mal pro Tag den Lärmpegel von 55 dB überschreitet, wäre das mathematisch gesehen eben Null. Diese völlig abstruse Behauptung können Sie auf das ganze Leben ausdehnen. Zum Beispiel könnten Sie einem Polizisten, der sie besoffen beim Fahren erwischt sagen, im Durchschnitt aller Tage überschreite ich die Promillegrenze nur 0,5 Mal und bin deshalb heute auch nüchtern.

    Wie Sie sicherlich selbst sehen, widerspricht eine solche Denkweise jedem menschlichen Zusammenleben. Das sahen auch die Gerichte so und haben den Flughafen, wie seinerzeit im Planfeststellungsbeschluss von ihm selbst beantragt, dazu verurteilt, die keinmalige Überschreitung sicher zu stellen.

    Es liegt also nicht im Belieben des Flughafens, wie die Häuser zu schützen sind. Außerdem ist durchaus nicht ausgemacht, dass bei 6 x 55 alle Häuser zu schützen gewesen wären.

    Noch eine Bemerkung zur Kappungsgrenze: So etwas gibt es nur am BER. Auch an der viel zitierten Bahntrasse werden Sie ohne wenn und aber geschützt, ohne dass es eine Kappungsgrenze gibt.

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